Bei LED-Außenstrahlern muss eine sog. Schutzart (z.B. IP44) angeben sein, um eine Eignung für den Einsatz im Freien nachzuweisen. Ist keine Schutzart genannt sollte man vor einem Kauf Abstand nehmen. „IP“ ist die Abkürzung für „International Protection Code“ und in den beiden Zahlen ist der Schutz kodiert. Als Faustregel gilt, je höher die angegeben Zahl ist, desto besser ist auch die Schutzart. IP44 bedeutet z.B., dass der Außenstrahler geschützt gegen das Eindringe von festen Fremdkörper mit Durchmesser ab 1,0 mm (Draht) ist und gegen allseitiges Spritzwasser. Mit den beiden folgenden Tabellen läßt sich der IP-Code leicht entschlüsseln. Was bedeutet Schutzart, z.B. IP44? weiterlesen